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  • November 23, 2025
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Provider ESBK Eidgenössische Spielbankenkommission

In den Schweizer Spielbanken sind die Gäste vor betrügerischen Machenschaften umfassend geschützt. Falsches Spiel durch das Casino oder andere Spieler ist ausgeschlossen. Spieltische und Geldspielautomaten werden mit elektronischen Kontrollsystemen und Kameras so überwacht, dass jeder Spielvorgang nachvollzogen werden kann. Geldspielautomaten müssen von unabhängigen technischen Prüflabors geprüft sein. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat der Betreiberin des Casinos in St. Moritz im August 2025 die Spielbankenkonzession entzogen.

Die Spielbanken sind verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden verständlich und umfassend über die Risiken des Geldspiels zu informieren. Das Informationsmaterial soll einen Selbsterhebungsbogen zur Prüfung des eigenen Spielverhaltens enthalten und Möglichkeiten für Selbstkontrollen, Spielbeschränkungen sowie Spielsperren aufzeigen. Die Spielbanken müssen Spielende auch darüber informieren, welche Angebote süchtigen, suchtgefährdeten oder verschuldeten Personen offenstehen, und wo Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen zu finden sind. Die Spielbanken sind verpflichtet ein Sozialkonzept zu erstellen.

Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) nahm am jährlichen DACHL-Treffen der Glücksspielaufsichtsbehörden teil. Januar 2019 in Kraft ist, gibt den 21 Spielbanken die Möglichkeit, ihre Spiele auch online anzubieten. Sie benötigen dafür eine Konzessionserweiterung, die vom Bundesrat erteilt wird.

Für beide Arten von Geldspielen muss die Spielbank über eine Konzession verfügen. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) überwacht diese Betriebe durch Inspektionen und Datenauswertungen. Sie erhebt auch eine Abgabe auf den Bruttospielertrag jeder Spielbank. 275Millionen Franken an die ESBK entrichtet, davon 26 Millionen an die Kantone, während der Rest für die AHV bestimmt ist. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Wirksamkeit der Aufsicht durch die ESBK, deren Organisation sowie Rentabilitätsaspekte im Zusammenhang mit dieser Aufsicht geprüft. Die Spielbanken stellen sicher, dass ihr Personal, das für den Sozialschutz verantwortlich ist, entsprechend ausgebildet wird.

Das Spielangebot umfasst Tischspiele, automatisiert durchgeführte Geldspiele und Jackpotsysteme. Die zulässigen Tischspiele sind in der Spielbankenverordnung definiert. Die Spielbankenspiele müssen so ausgestaltet sein, dass sie auf sichere und transparente Weise durchgeführt werden können. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist die Aufsichtsbehörde über die Spielbanken.

November 2025 hat sich der Bundesrat mit der entzogenen Konzession befasst. Er wird voraussichtlich Ende 2028 darüber entscheiden, ob die Konzession für die Zone Südbünden erneut ausgeschrieben werden soll. Die ESBK bekämpft illegale Geldspiele und geht jeder Meldung nach.

Auch entschuldige die vermeintliche Unwissenheit die Teilnahme an illegalen Glücksspiel nicht. Ein weiteres Motiv zur Nutzung der illegalen Angebote sei die Umgehung von Spielersperren. Ein weiteres Problem sei, dass immer mehr Spieler, vor allem jüngere Menschen, von diesen illegalen Plattformen angezogen würden. Häufig werde von den Spielern Unwissenheit als Begründung vorgebracht, warum sie auf illegalen Websites spielten. Die ESBK hatte im Jahr 2020 eine Verwaltungssanktion gegen die Grand Casino Baden AG (GCB) verfügt, nachdem sie bei deren Online-Spielangebot mehrere Verstösse gegen das Geldspielgesetz festgestellt hatte. Die Spielbank erhob dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Selbstkontrollen und Spielbeschränkungen eignen sich besonders für Online-Geldspiele, weil das Spielverhalten nachverfolgt werden kann. Nur in den streng kontrollierten Räumen der Spielbanken kann Spielsucht wirkungsvoll bekämpft werden. Spielsuchtgefährdete Personen werden identifiziert und gesperrt, so dass sie kein Casino mehr betreten können.

Als Spielbankenspiele qualifizierte automatisiert durchgeführte, landbasierte Geldspiele

  • Geldspielautomaten müssen von unabhängigen technischen Prüflabors geprüft sein.
  • Falsches Spiel durch das Casino oder andere Spieler ist ausgeschlossen.
  • 20 dieser Unternehmen erhielten die Bewilligung für die Betriebsaufnahme ab 2025.
  • Die Zahl der Hausdurchsuchungen sei um 46 % auf insgesamt 38 Durchsuchungen gestiegen , was ebenfalls die zunehmende Aktivität der Behörde im Kampf gegen illegales Glücksspiel zeige.
  • Die Spielbankenspiele müssen so ausgestaltet sein, dass sie auf sichere und transparente Weise durchgeführt werden können.

Neben der Konzessionserweiterung bedürfen die Spielbanken zusätzlich noch der Bewilligung der ESBK für die einzelnen Spiele, bevor sie ihre Online-Aktivität aufnehmen können. Alle 20 Spielbanken hätten die erforderlichen Prüfungen erfolgreich bestanden und von der ESBK die Betriebsbewilligung erhalten, um ihren Betrieb unter den neuen Regeln ab Januar 2025 fortzusetzen. Im Hinblick auf den legalen Glücksspielmarkt hat die ESBK in ihrem Bericht eine detaillierte Übersicht über die Entwicklung der konzessionierten Spielbanken in der Schweiz gegeben. Ende 2024 seien 20 Spielbanken unter den neuen Konzessionen bereit gewesen, ihren Betrieb aufzunehmen. Die ESBK berichtet 2024 von einem wachsenden Markt illegaler Online-Glücksspiele und verstärkten strafrechtlichen Maßnahmen.

Bericht ESBK “Neukonzessionierung der Schweizer Spielbanken ab 1. Januar 2025”

Mit dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen hat die ESBK begonnen, nicht bewilligte Online-Geldspielangebote zu prüfen. Die Liste der Geldspiele, deren Zugang gesperrt ist (Sperrliste), wird laufend aktualisiert. Die ESBK informiert, unverbindlich, die Fernmeldedienstanbieterinnen anhand der registrierten Angaben gemäss Artikel 4 Absatz 1 des Fernmeldegesetzes vom 30. Im Bereich der landbasierten Spielbanken sei der Bruttospielertrag im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 % gesunken, während im Bereich der Online-Spielangebote ein Anstieg von 8,5 % zu verzeichnen gewesen sei. Ein zentrales Ziel der ESBK sei es, illegalen Anbietern von Glücksspielen das Handwerk zu legen und ihre Aktivitäten strafrechtlich zu verfolgen.

Es sei jedoch nicht nur die Bekämpfung der illegalen Anbieter, die im Fokus stehe. Die ESBK habe auch die Spieler ins Visier genommen, die sich an illegalen Glücksspielen beteiligen. Ihre Einsätze und Gewinne würden von der Behörde eingezogen, da diese auf illegalen Plattformen erzielt worden seien. Im Bereich der Strafverfolgung habe die ESBK im Jahr 2024 erhebliche Fortschritte erzielt.

2023 wurden 22 Konzessionen für den Zeitraum von 2025 bis 2044 vergeben. Im Jahr darauf führte die ESBK verschiedene Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen einhielten und die Angaben in den Anträgen korrekt waren. 20 dieser Unternehmen erhielten die Bewilligung für die Betriebsaufnahme ab 2025.

Zudem erhielten gesperrte Personen Werbung für das Online-Spielangebot, obwohl dies nach Geldspielgesetz ausdrücklich verboten ist. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS), das Online-Geldspiele erlaubt, trat am 1. 21 Spielbanken bieten in der ganzen Schweiz landbasierte Geldspiele an, 11 davon auch Online-Geldspiele.

In der Folge habe die Behörde 601 neue Domains gesperrt worden und auch bei der Strafverfolgung sei es zu einer deutlichen Zunahme der Aktivitäten gekommen. Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt. Am vergangenen Wochenende hat die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) gemeinsam mit den Polizeibehörden mehrere Hausdurchsuchungen in den patrimoine2018.ch Kantonen Luzern und Zürich durchgeführt. Im Fokus standen Lokale, in denen mutmasslich illegale Spielbankenspiele angeboten wurden. Dabei wurden mehrere tausend Franken, rund ein Dutzend Spielautomaten sowie umfangreiches IT- und Videoüberwachungsequipment sichergestellt. Die Bestimmungen über die Einschränkung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten sind am 1.

Ab 1. Januar 2019 als Spielbankenspiele qualifizierte automatisiert durchgeführte Online-Geldspiele

Diese Mitarbeitenden nehmen zudem regelmässig an Weiterbildungen teil, um ihre Kompetenzen zu vertiefen und neue Entwicklungen im Bereich des Spielerschutzes zu berücksichtigen. Vor der Inbetriebnahme in einer Spielbank muss jedes automatisierte Geldspiel von einem akkreditierten Institut geprüft werden, welches bestätigt, dass es den technischen Anforderungen nach Schweizer Recht entspricht. Gleich wie die Banken müssen auch die Casinos sicherstellen, dass sie nicht missbraucht werden, um Gelder aus krimineller Herkunft in den legalen Finanzkreislauf einzuschleusen und so deren Herkunft zu verschleiern. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten wird von der ESBK überwacht. Diese Kontrollen umfassten nicht nur landbasierte Casinos, sondern auch Online-Angebote. Zudem wurden im Jahr 2024 die Spielbanken erneut auf ihre Sicherheits- und Sozialkonzepte hin überprüft, um den Spielerschutz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Erträge korrekt abgerechnet werden.

2024 flossen 358 Millionen Franken in den AHV/IV-Ausgleichsfonds (2023 waren es 364 Millionen). Mit diesem Entscheid erhält die ESBK in ihrem aufsichtsrechtlichen Vorgehen in allen Punkten recht. Die Webseite veröffentlicht alle Mitteilungen der Departemente und Ämter, sowie Daten der Medienkonferenzen des Bundesrates, der Bundesverwaltung, der Parteien usw.

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